Gutachtenprüfung:
Es sei gleich vorweggenommen, dass Immobilienbewertung keine Wissenschaft auf den letzten Cent hinter dem Komma ist. Dem Ergebnis einer jeden Wertermittlung ist grundsätzlich eine gewisse Toleranzspanne zuzugestehen. Je außergewöhnlicher ein Bewertungsobjekt ist, desto größer wird der Toleranzrahmen. Hingegen lässt sich für sog. "Standardimmobilien", wie beispielweise Einfamilienhäuser, auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Marktdaten ein Verkehrswert mit relativ geringer Toleranz bestimmen.
Aus meiner beruflichen Praxis weiß ich, dass leider manchmal auch Gutachten erstattet werden, die handwerkliche und bewertungsmethodische Mängel aufweisen. Hierbei reicht die Spanne von kleinen "Unsauberkeiten", die ohne Auswirkung auf das Ergebnis bleiben, bis hin zu groben Fehlern.
Wenn es ganz unglücklich läuft, sind wertbeeinflussende Merkmale unberücksichtigt geblieben oder wertrelevante Parameter wurden nicht sachgerecht gewählt. Solche Dinge sind nicht immer offensichtlich wie ein banaler Rechenfehler, sondern liegen oft auch in bewertungsmethodischen Sachverhalten begründet, die für den Laien nur schwer zu erkennen sind. Wenn beispielsweise eine "selbstständig verwertbare Grundstücksteilfäche" nicht als solche identifiziert wurde, kommt es zu deutlichen Abweichungen in der Ertragswertberechnung. In solchen Fällen kann es zu erheblichen Verfälschungen des Wertermittlungsergebnis kommen. Schlimmstenfalls treffen Sie dann Ihre Entscheidungen auf Basis von unstimmigen Werten.
Ihnen liegt ein Verkehrswertgutachten vor, an dessen Aussagekraft sie zweifeln und das sie inhaltlich überprüft haben möchten? Dann schaue ich mir das Dokument gerne an und nehme hierzu inhaltlich Stellung.